Wie hier in Hamburg starten auch in Köln regelmäßig Partyschiffe.
Wie hier in Hamburg starten auch in Köln regelmäßig Partyschiffe.
Mittwoch, den - Lesezeit: ca. 2 Min.

Kein Schmerzensgeld nach Partyschiffunfall

Eine 43-jährige Kevelaerin war nach einer Tour auf einem Partyschiff gestürzt, brach sich den Kiefer und klagte. Nun fiel das Urteil.

Was war passiert?

Im Februar 2014 (wir berichteten) feierte eine Frauengruppe ausgelassen das Kölner Karnevalsgeschehen und entschloss sich, später noch auf einem Partyschiff der Köln-Düsseldorfer Schifffahrtslinie KD mitzufahren.

Nach einigem Alkohol benahm sich eine 43-jährige Versicherungskauffrau aus der Gruppe so daneben, dass sie die Ordnung an Bord gefährdete, woraufhin sie am nächstgelegenen Anleger des Schiffes verwiesen wurde. Bereits an Land stürzte sie und brach sich den Kiefer.

Klägerin forderte 4.500 € Schmerzensgeld

Auf Grund des Unfalls verklagte die Frau die KD und deren Security auf insgesamt 4.500 € Schmerzensgeld. Schon damals meldete die zuständige Richterin Zweifel an, schließlich könne ein Wirt auch nicht für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die jemand nach dem Besuch seiner Kneipe erleidet. Nun fiel das Urteil.

Von Seiten der Security und des Veranstalters KD sei keine Verletzung der Aufsichtspflicht erkennbar, so das Gericht. Mit 43 Jahren sei die Klägerin alt genug zu wissen, was nach dem Konsum von Alkohol passieren könne. Auch der Vorwurf, die Frau sei am Anleger ausgesetzt worden, entkräftigte die Richterin. Sie sei eigenständig und ohne fremde Hilfe von Bord gegangen, so Augenzeugen.

Die Versicherungskauffrau muss nun die Prozesskosten tragen.
Das könnte Sie auch interessieren: